Nach der Anmeldung bei den Meldeämtern der Städte und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg haben Geflüchtete laut Mitteilung der Kreisbehörde Anspruch auf Unterkunft und Lebensunterhalt. Eine seit dem 30.März 2022 geltende Allgemeinverfügung erleichtert ihnen zudem den Zugang zur einer Arbeitserlaubnis.

Diese Allgemeinverfügung gilt für volljährige ukrainische Staatsangehörige, die sich seit dem 24. Februar 2022 mit einer Hauptwohnung in einer kreisangehörigen Gemeinde des Landkreises Cloppenburg angemeldet haben und vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten. Ihnen wird bei der Anmeldung im jeweiligen Rathaus eine sogenannte “fiktive Arbeitserlaubnis” erteilt. Die fiktive Arbeitserlaubnis wird befristet bis Donnerstag, den 30. Juni 2022.

Die Erleichterung besteht darin, dass die reguläre Arbeitserlaubnis erst dem Durchlaufen des vollständigen Verfahrens zur Registrierung bei der Ausländerbehörde des Landkreises erteilt werden kann – inklusive Erfassung biometrischer Daten. Dieser Verwaltungsvorgang kann längere Zeit in Anspruch nehmen.
Quelle: Landkreis Cloppenburg – Pressemitteilungen (lkclp.de)

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