Zuständigkeit für Geflüchtete aus der Ukraine wechselt zum 1. Juni zum Jobcenter

18.05.2022

Oldenburger Münsterland. Aktuell erhalten Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen auf Basis des Asylbewerberleistungsgesetz und können auf Wunsch Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen von den Arbeitsagenturen in Anspruch nehmen. Zum 1. Juni sollen die Geflüchteten ins Sozialgesetzbuch II wechseln. Dann sind die Jobcenter zuständig. Dort bekommen Geflüchtete aus der Ukraine aus einer Hand die Grundsicherung (für den Lebensunterhalt) und auf Wunsch Unterstützung bei der Suche nach einem Sprachkurs oder einer beruflichen Qualifizierung wie auch bei der Suche nach einem Arbeitsplatz.

Quelle: Presseinformation – Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen (arbeitsagentur.de)
Weitere Infos zum Thema (PDFs, deutsch/ukrainisch): Ukraine: Infomaterial zum Download – Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

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