Im Landkreis Vechta läuft laut Auskunft der Kreisbehörde das Verfahren zur Anmeldung (im Rathaus) und Registrierung (beim Landkreis Vechta/Ausländeramt) wie unten beschrieben ab. Bitte beachten: Nur im Rahmen der Registrierung beim Ausländeramt wird eine Arbeitserlaubnis erteilt.

Anmeldung: Der oder die Geflüchtete aus der Ukraine meldet sich beim Meldeamt/Sozialamt im Rathaus der Stadt oder Gemeinde, in der er eine Unterkunft gefunden hat, an. Hier wird dann eine Meldebescheinigung ausgehändigt.

Mit dieser Meldebescheinigung besteht Anspruch auf Hilfe zum Beispiel in Bezug auf Nahrung, Unterkunft, Heizung, Kleidung oder medizinische Versorgung. Im Krankheitsfall werden die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände erforderlichen ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln gewährt. Für die Gewährung dieser Leistungen ist das örtliche Sozialamt zuständig. Im Falle eines medizinischen Notfalls kann direkt ein Krankenhaus aufgesucht werden. Die Übernahme der Kosten erfolgt dann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften im Nachhinein.

Registrierung: Bei der Anmeldung fertigt die Stadt/Gemeinde Passkopien an und schickt diese Unterlagen mitsamt einer (internen) Bescheinigung an das Ausländeramt beim Landkreis. Das Ausländeramt nimmt dann eine Registrierung des Flüchtlings im Ausländerzentralregister vor.

Nach dieser Registrierung ( dauert aktuell ca. 1- 2 Tage) kann der/die Geflüchtete einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde stellen. Hierzu wird idealerweise vorab ein Termin vereinbart ( möglichst per Mail an abh@landkreis-vechta.de) . Nach der Antragstellung bekommt der Flüchtling eine Bescheinigung über die Antragstellung. In dieser Bescheinigung wird dann auch die Arbeitserlaubnis aufgeführt.

Auf Grundlage einer Allgemeinverfügung, die ab dem 2. April 2022 gültig ist, können ukrainische Flüchtlinge im Landkreis Vechta eine Arbeit aufnehmen, noch bevor sie offiziell durch die Ausländerbehörde des Landkreises registriert wurden.  Durch die Allgemeinverfügung wird allen volljährigen ukrainischen Staatsangehörigen, die sich seit dem 24. Februar 2022 mit einem Hauptwohnsitz in einer kreisangehörigen Gemeinde oder Stadt angemeldet haben, eine fiktive Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung (fiktive Arbeitserlaubnis) vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erteilt. Diese Arbeitserlaubnis ist bis zum 30. Juni 2022 befristet. Somit reicht es für die Arbeitsaufnahme auf, die Meldebescheinigung des Meldeamtes vorzulegen, ebenso wie den ukrainischen Pass.  Die Erteilung der fiktiven Arbeitserlaubnis entbindet jedoch nicht von der Verpflichtung einer zeitnahen Beantragung der Aufenthaltserlaubnis.

(Quelle: Pressestelle Landkreis Vechta; Pressemitteilungen – Landkreis Vechta (landkreis-vechta.de)

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