Die Finanzaufsicht der Banken (Bafin) hat die Kontoeröffnung für Schutzsuchenende aus der Ukraine erleichtert: Es reicht aus, wenn sie bei der Bank einen gültigen ukrainischen Personalausweis („Identity Card“) oder Reisepass vorlegen.

Quelle: BaFin – Aktuelles – Aufsichtsmitteilung: Identifikation von Flüchtlingen aus dem …
Hintergrundbericht: Kein Umtausch von Hrywnja: Das Bargeld-Problem ukrainischer Flüchtlinge | tagesschau.de

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