Schwangere Frauen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, können in den Schwangerenberatungsstellen (donum vitae, Diakonie, SkF, Kontaktdaten vergl. Rubrik „Anlaufstellen“ auf dieser Website) einen Antrag auf finanzielle Hilfen für das Baby bei der Bundesstiftung Mutter und Kind stellen. Der Antrag muss zwingend vor der Geburt gestellt werden.  Vereinbaren Sie dazu einfach telefonisch einen Termin bei der Beratungsstelle.

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