Landkreis Cloppenburg erleichtert Zugang zu Arbeitserlaubnis

30.03.2022

Um die aktuell über 1600 Geflüchteten im Landkreis Cloppenburg schnellstmöglich mit einer Arbeitserlaubnis auszustatten, hat der Landkreis Cloppenburg eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Auf deren Grundlage erhalten die Geflüchteten, die sich im Rathaus der Stadt oder Gemeinde, in der sie im Landkreis Cloppenburg eine Unterkunft gefunden haben, eine zunächst bis zum 30. Juni befristete “fiktive Arbeitserlaubnis”. Hintergrund dieser Regelung: Eigentlich kann eine Arbeitserlaubnis erst erteilt werden, wenn das aufwändige Registrierungsverfahren bei der Ausländerbehörde – also beim Landkreis Cloppenburg – abgeschlossen ist. Dies kann allerdings Monate dauern.

Die Pressemitteilung des Landkreises im Wortlaut:

Landkreis Cloppenburg. Rund 1600 Flüchtlinge aus der Ukraine haben sich bislang bei den Meldeämtern der Städte und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg gemeldet. Sie haben Anspruch auf Unterkunft und Lebensunterhalt, die erste Not ist damit gelindert. Aber ist nach dieser Anmeldung bei den Städten und Gemeinden auch eine vorläufige Arbeitserlaubnis möglich, ohne dass die vollständige Registrierung bei der Ausländerbehörde des Landkreises erfolgt ist? Darüber gab es in den vergangenen Tagen Debatten.

Der Landkreis hat sich mit dem Sachverhalt an den Niedersächsischen Landkreistag gewandt und um Klarstellung gebeten. Es ist tatsächlich so, dass derzeit viele Bürgerinnen und Bürger aus den vorhandenen Informationen schließen, dass es sich bei der vom Land im Internet beschriebenen Registrierung, die eine Arbeitserlaubnis unter Vorbehalt ermöglichen kann, um die Anmeldung bei einer Stadt oder Gemeinde handelt. Damit ist allerdings in Wirklichkeit der gesamte Verwaltungsvorgang bei der Ausländerbehörde gemeint, inklusive Erfassung biometrischer Daten.

Es ist also wie vom Landkreis beschrieben und nun vom NLT bestätigt nicht so, dass eine vorläufige Arbeitserlaubnis quasi direkt nach Ankunft und Anmeldung beim Meldeamt gewährt werden kann.

Aus Sicht des Landkreises sollten die Geflüchteten jedoch umgehend eine Arbeit aufnehmen können.

Hier kommt es leider aktuell bei Laien schnell zu Fehlinterpretationen, daher ist der Landkreis dankbar, dass sein Rechtsverständnis nun beim NLT und vom Land Niedersachsen geteilt wird.

Um dennoch die über 1600 Flüchtlinge im Landkreis schnellstmöglich mit einer Arbeitserlaubnis auszustatten, was ausdrücklich von den Landkreisen gewünscht wird, hat der Landkreis Cloppenburg eine Allgemeinverfügung erarbeitet, um eine vorzeitige Arbeitserlaubnis rechtssicher ermöglichen zu können.

Volljährigen ukrainischen Staatsangehörigen, die sich seit dem 24. Februar 2022 mit einer Hauptwohnung in einer kreisangehörigen Gemeinde des Landkreises Cloppenburg angemeldet haben und vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten, wird eine fiktive Arbeitserlaubnis vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt. Die fiktive Arbeitserlaubnis wird befristet bis Donnerstag, den 30. Juni 2022.

Die Allgemeinverfügung ist am Dienstag, 29. März veröffentlicht worden und gilt damit ab Mittwoch, 30. März.
(Quelle: Landkreis Cloppenburg – Pressemitteilungen (lkclp.de)

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