Landkreis Vechta informiert über Arbeitserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine

6.04.2022

Seit Anfang April 2022 haben ukrainische Flüchtlinge im Landkreis Vechta durch eine Allgemeinverfügung die Möglichkeit eine Arbeit aufzunehmen, noch bevor sie offiziell durch die Ausländerbehörde des Landkreises registriert wurden.

Die „Allgemeinverfügung des Landkreises Vechta zur Erteilung einer fiktiven Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung für ukrainische Staatsangehörige“ ermöglicht es den Flüchtlingen möglichst schnell und unkompliziert eine Arbeit aufzunehmen. Durch die Allgemeinverfügung wird allen volljährigen ukrainischen Staatsangehörigen, die sich seit dem 24. Februar 2022 mit einem Hauptwohnsitz in einer kreisangehörigen Gemeinde oder Stadt angemeldet haben eine fiktive Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung (fiktive Arbeitserlaubnis) vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erteilt. Diese Arbeitserlaubnis ist bis zum 30. Juni 2022 befristet. Somit reicht es bis dahin aus, für die Arbeitsaufnahme die Meldebescheinigung des Meldeamtes vorzulegen, ebenso wie den ukrainischen Pass.  

Neben der Anmeldung bei der Stadt oder Gemeinde, in welcher der oder die ukrainische Staatsangehörige wohnhaft ist, ist für eine Arbeitsaufnahme über den 30.06.2022 hinaus die Erteilung eines Aufenthaltstitels zwingend erforderlich. Dieser Aufenthaltstitel, mit welchem der Status als Flüchtling festgestellt wird, ist bei der Ausländerbehörde des Landkreises Vechta zu beantragen.

Dauer und Umfang des Antragverfahrens sind hierbei davon abhängig, ob ein biometrischer ukrainischer Ausweis vorgelegt werden kann oder nicht.

Ist ein solcher Ausweis vorhanden, wird der Aufenthaltstitel in diesem Pass vermerkt. Ist er Ausweis nicht vorhanden, muss ein separater elektronischer Aufenthaltstitel beantragt werden. In beiden Fällen ist mit der Beantragung des Aufenthaltes auch eine erkennungsdienstliche Behandlung des Antragstellers verbunden. Der Aufenthalt darf hierbei maximal bis Ende Februar 2024 gestattet werden. Inhalt der Aufenthaltserlaubnis ist die Arbeitserlaubnis sowie eine Auflage zur Wohnsitznahme im Bereich des Landkreises Vechta.

Ukrainischen Staatsangehörige, die einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland beabsichtigen, ist daher zu empfehlen, bereits jetzt einen Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Hierzu wird eine Terminanfrage per Mail an abh@landkreis-vechta.de dringend angeraten.

Aktuell befinden sich rund 1.200  geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer im Kreisgebiet Vechta, der Großteil davon sind Mütter mit Kindern. Wer ukrainische Flüchtlinge unterstützen möchte oder weitere Informationen zum Thema sucht, kann sich unter www.landkreis-vechta.de/soziales-und-gesundheit/ukrainehilfe informieren.

Quelle: Pressestelle Landkreis Vechta: Pressemitteilungen – Landkreis Vechta (landkreis-vechta.de)

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